Event Team Bedingungen & Konditionen
Aktualisiert am 30.9.2024
Bitte lesen Sie die folgenden wichtigen Bedingungen, bevor Sie sich für eine Mitarbeit oder einen Freiwilligendienst bei einer unserer Veranstaltungen anbieten, und überprüfen Sie, ob sie alles enthalten, was Sie wünschen, und nichts, dem Sie nicht zustimmen wollen.
Wenn Sie nach dem Lesen dieser Bedingungen einen Teil davon nicht verstehen und mit uns darüber sprechen möchten, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail (E-Mails werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden beantwortet); oder
Telefon +44 1539 760173 (das Büro ist in der Regel von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr geöffnet). Wir können Anrufe zu Qualitäts- und Schulungszwecken aufzeichnen.
1. Begriffsbestimmungen
1.1 "Veranstalter" ist Ourea Events Limited (firmierend als Ourea Events) mit Sitz in Bleaze Farm Units, Old Hutton, Kendal, LA8 0LU. Der Organisator kann in diesem Dokument auch als "wir" oder "uns" bezeichnet werden.
1.2 "Veranstaltung" bezeichnet jede von Ourea Events organisierte Veranstaltung.
1.3 "Freiwilliger" bedeutet eine Person, die als Freiwilliger für eine Veranstaltung rekrutiert wurde und kann in diesem Dokument auch als "Sie" oder "Ihr" bezeichnet werden.
1.4 Die Begriffe"Haftung" und "haftbar" umfassen alle Ansprüche, Forderungen, Verfahren, Schäden, Kosten und Ausgaben sowie Verluste, die der betreffenden Partei entstehen oder von ihr erlitten werden;
1.5 Wörter, die ein Geschlecht bezeichnen, sind so zu verstehen, dass sie jedes andere Geschlecht bezeichnen;
1.6 Wörter, die in der Einzahl stehen, gelten auch in der Mehrzahl und umgekehrt.
1.7 "Auftragnehmer": eine bezahlte Person, die für die Arbeit an einer Veranstaltung eingestellt wird
2. Veranstaltungsteam-Politik
2.1 Wenn ein Freiwilliger oder Auftragnehmer eingestellt wird, erklärt er sich ebenfalls mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2.2 Für Freiwillige ist nichts in dieser Vereinbarung als ein Angebot für eine Beschäftigung, eine bezahlte Arbeit oder einen Dienstleistungsvertrag auszulegen. Sie sind weder verpflichtet, uns zu unterstützen, noch ist Ourea Events Ltd. verpflichtet, Ihnen Freiwilligeneinsätze anzubieten.
2.3 Für Auftragnehmer haben Sie eine separate schriftliche Vereinbarung oder einen Dienstleistungsvertrag vom Veranstalter erhalten. Sie sind an die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen gebunden.
3. Gutes Benehmen
3.1 Von freiwilligen Helfern und Vertragspartnern wird erwartet, dass sie sich in einer Weise verhalten, die dem guten Namen und Ruf der Veranstaltung und des Veranstalters gerecht wird. Nach dem alleinigen Ermessen des Veranstalters wird jeder Freiwillige oder Auftragnehmer, der sich unangemessen verhält, aufgefordert, die Veranstaltung sofort zu verlassen. Die Freiwilligen verlieren ihr Recht auf Rückerstattung der Reisekosten, auf eine Gutschrift für eine künftige Veranstaltung und auf alle anderen mit der Veranstaltung verbundenen Vorteile. Der Freiwillige oder der Auftragnehmer muss die ihm auf der Veranstaltung überlassene Kleidung und Ausrüstung unverzüglich zurückgeben.
3.2 Auf dem Veranstaltungsgelände gilt ein Rauchverbot, und Raucher müssen einen Mindestabstand von 100 m zu anderen Personen einhalten.
3.3 Freiwillige Helfer und Auftragnehmer dürfen ihre Hunde oder andere Tiere nicht zur Veranstaltung mitbringen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters vor.
3.4 Alkohol darf von Freiwilligen oder Auftragnehmern nur konsumiert werden, wenn sie "dienstfrei" sind und an diesem Tag wahrscheinlich keine weiteren Aufgaben haben. Alkohol darf nur in einem privaten Bereich hinter dem Haus konsumiert werden und darf nicht in öffentlichen Bereichen der Veranstaltung konsumiert werden.
4. Vertraulichkeit
4.1 Es ist wahrscheinlich, dass Freiwillige oder Vertragsnehmer in den Besitz von Unterlagen, Informationen, Kenntnissen, Know-how und dergleichen gelangen, die wirtschaftlich sensibel und urheberrechtlich geschützt sind, und als solche verpflichten sich Freiwillige oder Vertragsnehmer, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
5. Vorteile
5.1 Es gibt keine finanzielle Vergütung für Freiwillige. Allerdings werden Reisekosten und andere vereinbarte Ausgaben gegen Vorlage der erforderlichen Belege erstattet.
5.2 Der Veranstalter bietet den Freiwilligen, die bei der Veranstaltung mitarbeiten, die folgenden Leistungen an:
5.2.1 Hauptmahlzeiten wie Frühstück, Mittag- und Abendessen (die Freiwilligen müssen für ihre eigene Verpflegung am Berg und Snacks sorgen).
5.2.2 Reisekosten (vorbehaltlich einer Obergrenze, die in SiEntries bei der Anmeldung als Freiwilliger angegeben ist)
5.2.3 Großzügiges Veranstaltungsguthaben (genauer Betrag wie in SiEntries bei der Anmeldung als Freiwilliger angegeben - siehe auch Abschnitt 8).
5.2.4 Nach dem Ermessen des Sponsors und des Veranstalters der Veranstaltung eine Veranstaltungsuniform (siehe Abschnitt 7).
6. Reisekosten
Siehe separate Richtlinien
7. Uniform
7.1 Wenn sie vom Sponsor und/oder Organisator der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, müssen Freiwillige oder Auftragnehmer die Veranstaltungsuniform tragen und dürfen zu keiner Zeit Markenlogos tragen, die mit denen des Sponsors oder Organisators in Konflikt stehen.
7.2 Wenn die Freiwilligen oder Vertragsnehmer ihre Uniform nach der Veranstaltung verkaufen möchten, können sie dies tun, aber es muss diskret geschehen.
8. Kredit (gilt nur für Freiwillige und vorher vereinbarte Auftragnehmer)
8.1 Nach Abschluss der Freiwilligenarbeit oder der vertraglich vereinbarten Aufgaben wird ein Guthaben in der Höhe ausgestellt, die auf der SiEntries-Registrierungsseite für die Veranstaltung angegeben ist, an der die Freiwilligen mitarbeiten. Diese kann auf folgende Weise verwendet werden:
8.1.1 Gegen eine Vollpreis-Teilnahme an einer anderen von Ourea Events Limited organisierten Veranstaltung einzutauschen, vorbehaltlich der Prüfungskriterien, die für die Veranstaltung gelten.
8.1.2 Eine nicht erstattungsfähige Kaution für eine Veranstaltung muss immer in bar gezahlt werden und kann nicht durch Veranstaltungskredite gedeckt werden.
8.1.3 Die Gutschrift kann nicht für Veranstaltungen verwendet werden, deren Erlöse für wohltätige Zwecke bestimmt sind (z. B. Kendal Trail Run).
8.1.4 Das Guthaben kann nach dem Ermessen des Veranstalters für den Kauf verschiedener Artikel im Veranstaltungsshop verwendet werden.
8.1.5 Das Guthaben ist nicht in Bargeld umtauschbar.
8.1.6 Die Gutschrift ist nicht auf eine andere Person übertragbar.
8.1.7 Sobald der Freiwillige oder der Auftragnehmer darum gebeten hat, sein Guthaben für die Teilnahme an einer Veranstaltung zu verwenden, und dies vom Veranstalter bestätigt wurde, unterliegt seine Teilnahme und sein Guthaben denselben Bedingungen wie eine normale bezahlte Teilnahme, d.h. wenn der Freiwillige oder der Auftragnehmer von der Veranstaltung zurücktritt, verliert er wahrscheinlich sein Guthaben.
8.1.8 Jede Gutschrift verfällt am Ende des vierten Jahres nach dem Ausstellungsdatum. Zum Beispiel läuft eine Gutschrift für Northern Traverse im April 2024 am Ende des Jahres 2028 ab.
9. Annullierung durch den Organisator
9.1 Im Falle einer Absage durch den Veranstalter haftet der Veranstalter nicht für Kosten, die den Freiwilligen entstehen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Reise-, Unterbringungs- und/oder andere Kosten. Auftragnehmer müssen sich auf ihre separate Vereinbarung beziehen.
9.2 Der Veranstalter kann die Teilnahme eines Freiwilligen an der Veranstaltung jederzeit stornieren, wenn er der Meinung ist, dass die Erfahrung des Freiwilligen nicht ausreichend und/oder für die Veranstaltung nicht geeignet ist und/oder der Freiwillige seine Erfahrung zu hoch angegeben und/oder falsch dargestellt hat.
9.3 Der Veranstalter kann die Teilnahme eines Freiwilligen stornieren, wenn der Freiwillige nach Vorlage medizinischer Informationen durch den Veranstalter zu dem Schluss kommt, dass der Freiwillige nicht fit und gesund genug ist, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Freiwillige erkennt an, dass der medizinische Vertreter des Veranstalters dem Veranstalter empfehlen kann, dass der Freiwillige nicht in der Lage ist, vor und/oder während der Veranstaltung als Freiwilliger mitzuwirken oder die Veranstaltung fortzusetzen.
10. Stornierung durch den/die Freiwillige(n)
10.1 Freiwillige Helfer können ihre Teilnahme an der Veranstaltung jederzeit kündigen. Auftragnehmer müssen sich auf ihre separate Vereinbarung beziehen.
11. Art des Ereignisses
11.1 Die Art der Veranstaltung wird auf jeder Veranstaltungswebsite beschrieben. Der Freiwillige oder der Vertragspartner erkennt jedoch an und akzeptiert, dass die Beschreibung der Veranstaltung möglicherweise nicht die genauen endgültigen Details wie Dauer, Entfernung, Höhenunterschied, Stützpunkte und Standorte der Kontrollpunkte enthält. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle Einzelheiten der Veranstaltung zu ändern und zu ergänzen, solange die Art der Veranstaltung gleich bleibt.
12. Verpflichtung des Veranstalters
12.1 Der Veranstalter hat die Pflicht, die Veranstaltung so sicher wie möglich zu gestalten, ohne den Charakter der Herausforderung zu beeinträchtigen.
13. Freiwillige und Auftragnehmer erkennen das Risiko an
13.1 Der Freiwillige oder Auftragnehmer versteht, erkennt an und akzeptiert, dass die Veranstaltung eine potenziell gefährliche Tätigkeit ist und dass die Arbeit auf der Veranstaltung zu schweren Verletzungen, Behinderungen und/oder zum Tod des Freiwilligen, Auftragnehmers oder anderer Personen führen kann. Der Freiwillige oder Auftragnehmer akzeptiert, dass mit seiner Arbeit auf der Veranstaltung eine Vielzahl unterschiedlicher Risiken verbunden ist.
13.2 Der Freiwillige oder der Auftragnehmer ist für sein eigenes Handeln, seine Sicherheit und etwaige Verletzungen während der Veranstaltung verantwortlich. Durch Ihre Mitarbeit bei der Veranstaltung bestätigen Sie dem Veranstalter, dass Sie fit und gesund sind und den Aufgaben gewachsen sind, die bei der Veranstaltung erwartet werden.
13.3 Der Freiwillige unterstützt die Veranstaltung freiwillig und in vollem Wissen um die Art der Herausforderung, die die Veranstaltung darstellt.
14. Sicherheit
14.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, für die Sicherheit der freiwilligen Helfer und Auftragnehmer während der Veranstaltung zu sorgen.
14.2 Die Freiwilligen verpflichten sich, dem Organisator unverzüglich mitzuteilen, wenn sie aufgefordert werden, eine Aufgabe auszuführen, die sie für unsicher halten, bei der sie sich unsicher fühlen oder für die sie eine Schulung benötigen.
14.3 Der Freiwillige oder der Auftragnehmer ist für seine Handlungen, seine Sicherheit und etwaige Verletzungen während der Veranstaltung selbst verantwortlich.
14.4 Der Freiwillige ist erfahren genug, um eine begründete Entscheidung darüber zu treffen, ob er als Freiwilliger an der Veranstaltung teilnehmen möchte oder ob er sich für die von ihm geforderte Aufgabe ungeeignet fühlt, anstatt seine eigene Sicherheit oder die anderer Personen zu gefährden.
14.5 Der Freiwillige sichert zu, dass er alle vom Veranstalter vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Standardarbeitsanweisungen gelesen und verstanden hat und diese einhalten wird.
15. Verzicht
15.1 Der Freiwillige oder Auftragnehmer verzichtet hiermit auf alle Rechte und/oder Ansprüche, die er gegenüber dem Veranstalter, seinen leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Direktoren, Beratern, Vertretern und Sponsoren der Veranstaltung für Schäden und/oder Ansprüche, die direkt oder indirekt aus der Arbeit bei der Veranstaltung entstehen, geltend machen kann.
15.2 Der Freiwillige oder der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter, seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Direktoren, Berater, Vertreter und Sponsoren der Veranstaltung nicht für Schäden und/oder Ansprüche in Anspruch zu nehmen, die dem Freiwilligen oder dem Auftragnehmer direkt oder indirekt durch die Arbeit bei der Veranstaltung entstehen.
15.3 Der Freiwillige oder der Auftragnehmer stellt den Veranstalter, seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Direktoren, Berater, Agenten und Sponsoren der Veranstaltung von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die direkt oder indirekt aus der Arbeit bei der Veranstaltung resultieren.
16. Gesundheit
16.1 Der Freiwillige oder Auftragnehmer erklärt, dass er körperlich fit und gesund genug ist, um auf der Veranstaltung zu arbeiten. Es liegt in der Verantwortung des Freiwilligen bzw. des Vertragspartners, etwaige Krankheiten oder Verletzungen anzugeben, die dem Veranstalter bekannt sein sollten.
16.2 Freiwillige Helfer und Auftragnehmer können vom Veranstalter aufgefordert werden, vor der Veranstaltung eine detaillierte medizinische Untersuchung durchzuführen.
17. Bildrechte
17.1 Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen von Freiwilligen oder Auftragnehmern können während der Veranstaltung gemacht werden, und Freiwillige oder Auftragnehmer stimmen zu, dass sie gefilmt und/oder fotografiert und/oder in Tonaufnahmen der Veranstaltung aufgenommen werden.
17.2 Der Freiwillige oder der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, auf alle Rechte an Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen zu verzichten, auf denen der Freiwillige oder der Auftragnehmer zu sehen ist, und erteilt dem Veranstalter hiermit die alleinige und vollständige Erlaubnis und Befugnis, alle Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen, auf denen der Freiwillige oder der Auftragnehmer zu sehen ist, auf alle Arten und in allen Medien weltweit für immer zu nutzen. Es ist keine weitere Genehmigung des Freiwilligen oder des Auftragnehmers erforderlich.
17.3 Der Freiwillige oder Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er beim Einsatz eines unbemannten Luftfahrzeugs (UAV) den Anweisungen des Piloten in allen Sicherheitsfragen Folge leistet.
18. Fahrzeuge
18.1 Ein wichtiger Grundsatz ist, dass Freiwillige oder Auftragnehmer niemals ihre eigenen Fähigkeiten oder die Fähigkeiten ihres Fahrzeugs überschreiten, wenn sie bei der Veranstaltung eine Aufgabe übernehmen.
18.2 Die Fahrzeuge des Freiwilligen oder des Auftragnehmers einschließlich ihres Inhalts werden auf eigene Gefahr abgestellt, und der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die an den Fahrzeugen des Freiwilligen oder des Auftragnehmers bei der Zufahrt zum Parkplatz und/oder beim Verlassen des Parkplatzes oder während des Parkens auf dem Parkplatz entstehen. Der Freiwillige und der Auftragnehmer sind in vollem Umfang dafür verantwortlich, die Eignung des Parkplatzes und die Eignung ihrer Fahrzeuge für die Zu- und Abfahrt zum Parkplatz zu beurteilen.
18.3 Freiwillige Helfer und Auftragnehmer, die während der Veranstaltung ihre eigenen Fahrzeuge benutzen, sollten sich mit ihrer Kfz-Versicherung in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob sie angemessen versichert sind.
19. Kleidung und Ausrüstung
19.1 Wenn sie in einigen Bereichen der Veranstaltung eingesetzt werden, müssen Freiwillige und Auftragnehmer zu jeder Zeit angemessene Kleidung und Ausrüstung tragen.
19.2 Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Verlust, Diebstahl und/oder Beschädigung der Kleidung und Ausrüstung des Freiwilligen oder des Auftragnehmers, während sie bei der Veranstaltung arbeiten und/oder sich dort aufhalten. Dies gilt auch für den Transport und die Lagerung von Ausrüstungsgegenständen, selbst wenn diese Teil der Veranstaltung sind.
20. Ausrüstung des Veranstalters
20.1 Der Freiwillige bzw. der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Ausrüstung des Veranstalters mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln, und jede vorsätzliche und/oder böswillige Beschädigung und/oder Beschädigung, die durch Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit des Freiwilligen bzw. des Auftragnehmers verursacht wird, wird dem Freiwilligen bzw. dem Auftragnehmer vom Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Freiwillige bzw. der Auftragnehmer erkennt an und bestätigt, dass der Veranstalter das Recht hat, dem Freiwilligen bzw. dem Auftragnehmer die vollen Wiederbeschaffungskosten der Ausrüstung in Rechnung zu stellen.
21. Kommunikation und Datenschutz
21.1 Mit der Mitarbeit bei der Veranstaltung erklärt sich der Freiwillige oder der Auftragnehmer damit einverstanden, dass er wesentliche veranstaltungsspezifische Mitteilungen des Veranstalters per E-Mail, Telefon und SMS erhält. Der Freiwillige oder Auftragnehmer kann diese Mitteilungen erst nach der Veranstaltung abbestellen.
21.2 Der Freiwillige oder der Auftragnehmer willigt außerdem ein, dass seine personenbezogenen Daten an wichtige Dritte weitergegeben werden, zu denen unter anderem die Dienste für die Ergebnisermittlung, medizinische Dienste und Sportverbände gehören können.
21.3 Der Freiwillige oder der Auftragnehmer erklärt sich auf Dauer mit der Veröffentlichung von Veranstaltungsberichten und Medien einverstanden, die seinen Namen und seine Beteiligung an der Veranstaltung enthalten können.
21.4 Eine vollständige Erklärung über die Verwendung Ihrer persönlichen Daten und unsere Kommunikation finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie. Durch seine Tätigkeit bei der Veranstaltung erklärt sich der Freiwillige oder Auftragnehmer mit der Datenschutzrichtlinie des Veranstalters einverstanden.
22. Standardarbeitsanweisungen für Veranstaltungen
22.1 Der Freiwillige erklärt sich damit einverstanden, sich während der Veranstaltung jederzeit an die Standardarbeitsanweisungen zu halten, die vor der Veranstaltung bereitgestellt werden.
23 Strafregisterüberprüfung
23.1 Wenn Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit in Zukunft voraussichtlich mit Kindern oder gefährdeten Erwachsenen in Kontakt kommen werden, behalten wir uns das Recht vor, Sie aufzufordern, sich vor einer solchen Kontaktaufnahme einer Überprüfung Ihrer Unterlagen durch den Disclosure and Barring Service/Disclosure Scotland zu unterziehen.
24. Pausen und Freizeitaktivitäten
24.1 Ihre Hauptaufgabe bei einer Veranstaltung besteht darin, die erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung zu unterstützen.
24.2 Sie müssen sich in den Pausen ausreichend ausruhen und/oder schlafen, um bei der Rückkehr in die Schicht sicher und effektiv arbeiten zu können.
24.3 Sie müssen für alle Freizeitaktivitäten, die Sie unternehmen, angemessen vorbereitet und ausgerüstet sein und sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten bewegen.
24.4 Sie dürfen keine Freizeitaktivitäten planen oder durchführen, die:
Gefahr, die Veranstaltung oder das Unternehmen in Misskredit zu bringen.
Risiko, dass Sie nicht in der Lage sind, auf der Veranstaltung effektiv zu arbeiten, z. B. aufgrund von Verletzungen oder Müdigkeit.
Sie riskieren, dass Sie unsere medizinischen Dienste oder Hilfsdienste benötigen. Wir haben eine Fürsorgepflicht gegenüber unserem Veranstaltungsteam. Wenn Sie in Schwierigkeiten geraten, wären wir verpflichtet, Ihnen zu helfen, wodurch diese Dienste den Teilnehmern, für die sie bestimmt sind, entzogen würden.
Sie sich so weit vom Veranstaltungsort entfernen, dass Sie nicht in angemessener Zeit zurückkehren können, wenn dies erforderlich ist.
Sie müssen erhebliche Mengen an Gepäck auf die Veranstaltung mitnehmen. Viele Fahrzeuge (insbesondere Lieferwagen) haben eine sorgfältig berechnete Beladung. 20 kg persönliches Gepäck ist das absolute Maximum (einschließlich Campingausrüstung).
24.5 Nehmen Sie immer Kleidung und Notfallausrüstung mit, die für die geplante Aktivität und die möglichen Witterungsbedingungen geeignet sind (z. B. wasserdichte Kleidung und Überlebenssack, wenn Sie einen Berg besteigen).
24.6 Sie müssen sich immer im Einsatzzelt abmelden, um mitzuteilen, wann Sie das Veranstaltungsgelände verlassen, um welche Uhrzeit, welche Tätigkeit Sie geplant haben (was / wo), mit wem und wann Sie voraussichtlich zurückkommen. Bei Ihrer Rückkehr müssen Sie sich wieder anmelden.
Beispiele für angemessene Freizeitaktivitäten können sein:
Ein Bad in einem nahe gelegenen See, Pool oder langsam fließenden Fluss.
Eine Stunde Spazierengehen oder Laufen auf guten Pfaden.
Klettern innerhalb Ihres normalen Schwierigkeitsgrads (z. B. Klettern mindestens eine Stufe unter Ihrem normalen Niveau) - nur wenn Ihre Ausrüstung in die Gepäck- bzw. Transporterpackgrenzen passt.
24. Beendigung der Freiwilligentätigkeit
24.1 Es ist nicht erforderlich, dass Sie uns mitteilen, wenn Sie Ihre freiwillige Tätigkeit beenden möchten. Da wir jedoch auf die Hilfe von Freiwilligen angewiesen sind, wäre es hilfreich, wenn Sie uns so früh wie möglich Bescheid geben könnten, damit wir entsprechend planen und alternative Regelungen treffen können.
24.2 Der Auftragnehmer muss die Stornierungsbedingungen in einer separaten Vereinbarung beachten.
25. Änderungen der Bedingungen und Konditionen
25.1 Diese Bedingungen können nach dem alleinigen Ermessen des Veranstalters geändert werden; solche Änderungen werden auf dieser Website veröffentlicht. Dem Freiwilligen oder Vertragsnehmer wird empfohlen, die Bedingungen regelmäßig zu überprüfen.
26. Gesetzliche Rechte
26.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren nicht die gesetzlichen Rechte des Freiwilligen oder des Auftragnehmers.